Wohneigentumsrecht: Anwaltliche Vertretung für Eigentümer & Verwalter

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) regelt das oft konfliktträchtige Zusammenleben und Verwalten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wo viele Parteien aufeinandertreffen, entstehen schnell Unstimmigkeiten über Kosten, bauliche Maßnahmen oder die Rechte des Einzelnen. Seit der umfassenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes sind zudem die rechtlichen Anforderungen an Beschlüsse und Verwaltungen spürbar gestiegen.

Meine Kanzlei bietet Wohnungseigentümern und WEG-Verwaltern eine fundierte und lösungsorientierte Beratung. Ich verknüpfe WEG-rechtliche Fragestellungen nahtlos mit dem Mietrecht, insbesondere bei der Weitergabe von Kosten oder dem Umgang mit vermietetem Sondereigentum. Ich vertrete Ihre Interessen im gesamten Raum Nettetal, Straelen, Viersen, Mönchengladbach und Düsseldorf.

Konflikte in der Eigentümergemeinschaft lösen: Sie möchten einen Beschluss anfechten, offene Wohngelder durchsetzen oder eine bauliche Maßnahme rechtssicher durchsetzen? 

Rechtssichere Beschlussanfechtung: Fristen wahren

Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle Eigentümer bindend – es sei denn, sie werden erfolgreich angegriffen. Wenn Beschlüsse gegen das Gesetz, die Teilungserklärung oder ordnungsgemäße Verwaltung verstoßen, vertrete ich Sie im gerichtlichen Verfahren:

  • Fristenprüfung: Eine Beschlussanfechtungsklage muss zwingend innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von einem weiteren Monaten begründet werden.
  • Anfechtungsgründe: Prüfung von formellen Fehlern (z. B. Ladungsmängel) oder inhaltlichen Rechtsverstößen (z. B. fehlerhafte Kostenverteilung)

Bauliche Veränderungen und Modernisierungen
 

Seit der WEG-Reform ist die Durchsetzung von baulichen Veränderungen (z. B. Barrierefreiheit, energetische Sanierung oder die Installation von E-Ladestationen/Wallboxen) rechtlich neu geregelt:

  • Privilegierte Maßnahmen: Durchsetzung Ihres Anspruchs auf die Gestattung moderner Infrastrukturmaßnahmen
  • Kostenverteilung: Klärung, wer die Kosten für bauliche Veränderung tragen muss und wer profitiert

Durchsetzung und Abwehr von Hausgeldforderungen

Die Liquidität einer WEG steht und fällt mit der Zahlungsmoral der Eigentümer. Ich unterstütze Verwaltungen und Gemeinschaften bei der Beitreibung offener Posten:

  • Forderungsmanagement: Schnelle und konsequente Durchsetzung rückständiger Hausgelder, Sonderumlagen und Abrechnungsspitzen
  • Gerichtliche Geltendmachung: Durchführung von Mahnverfahren und Zahlungsklagen bis hin zur Vorbereitung von Entziehungs- und Zwangsversteigerungsverfahren

Allgemeine Streitigkeiten innerhalb der WEG klären

Ich sorge für klare rechtliche Verhältnisse, wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kommt:

  • Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Wer haftet für Schäden?
  • Verwalterberatung: Rechtliche Absicherung des WEG-Verwalters bei der Durchführung von Beschlüssen, der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie der Haftungsvermeidung.

Nutzen Sie den digitalen Kanzlei-Service: Übermitteln Sie Protokolle der Eigentümerversammlung, Teilungserklärungen oder Abrechnungen direkt online für eine schnelle rechtliche Ersteinschätzung.
 

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