Transparente Kosten: 
Honorare & Gebühren klar verständlich

Rechtssicherheit darf keine Frage unkalkulierbarer Kosten sein. In meiner Kanzlei hat Transparenz oberste Priorität: Von der ersten Kontaktaufnahme an erfahren Sie offen und verlässlich, welche Kosten auf Sie zukommen und welche finanziellen Risiken bestehen.

Gemeinsam besprechen wir im Vorfeld den wirtschaftlich sinnvollsten Abrechnungsweg für Ihr rechtliches Anliegen in Nettetal, Straelen, Viersen, Mönchengladbach, Düsseldorf und Umgebung. 

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gerne übernehme ich die Kostendeckungsanfrage für Sie.

Die Abrechnungsmodelle meiner Kanzlei

Je nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad Ihres Falles kommen verschiedene, gesetzlich verankerte oder individuell vereinbarte Vergütungsmodelle in Betracht:

Erstberatung nach § 34 RVG
 

Ich biete für Rechtssuchende, die eine erste Orientierung und rechtliche Einschätzung zu einem Problem (z. B. im Mietrecht, Strafrecht oder Arbeitsrecht) benötigen, eine strukturierte Erstberatung an.

Gesetzliche Deckelung: 

Nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist die Gebühr für eine solche erste Beratung bei Verbrauchern gesetzlich auf maximal 190,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) begrenzt.

Gesetzliche Abrechnung nach dem RVG

Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Der Gegenstandswert entscheidet: Die Gebühren richten sich in diesem Fall nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert (z. B. der Höhe des geforderten Schadensersatzes oder der Summe einer Mieterhöhung) sowie der Art der anwaltlichen Tätigkeit.

Feste Pauschalvergütungen

In geeigneten und klar abgrenzbaren Fällen, wie beispielsweise der Erstellung eines maßgeschneiderten Testaments im Erbrecht oder der reinen Vertragsprüfung, biete ich Ihnen die Abrechnung über ein pauschales Festhonorar an. Das gibt Ihnen von Anfang an eine 100%ige Budgetkontrolle.

Individuelles Stundenhonorar

Für zeitintensive, komplexe Mandate, insbesondere im Wirtschafts- und Unternehmensrecht sowie bei der fortlaufenden Vertragsgestaltung,  vereinbaren wir ein faires Stundenhonorar. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines detaillierten und für Sie transparenten Zeithonorarnachweises im Minutentakt. 

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