Erbrecht: Vorsorge treffen & Erbstreitigkeiten rechtssicher lösen
Die Regelung des eigenen Nachlasses oder die Abwicklung einer Erbschaft nach dem Verlust eines Angehörigen gehören zu den sensibelsten rechtlichen Themen überhaupt. Ohne klare, rechtssichere Regelungen führt die gesetzliche Erbfolge nach einem Todesfall im familiären Kreis leider allzu oft zu tiefen, langwierigen Konflikten.
Meine Kanzlei bietet Ihnen im Erbrecht eine empathische, strukturierte und fachlich fundierte Beratung. Dabei verknüpfe ich erbrechtliche Fragestellungen bei Bedarf nahtlos mit wichtigen Schnittstellen zum Vertragsrecht, etwa bei der Gestaltung von lebzeitigen Schenkungen, Übergabeverträgen oder dem klassischen Immobilienübertrag. Ich vertrete Ihre Interessen im gesamten Raum Nettetal, Straelen, Viersen, Mönchengladbach und Düsseldorf.
Ansprüche sichern, Konflikte vermeiden: Sie möchten Ihren Nachlass regeln, wurden enterbt oder streiten sich mit Miterben?
Testament und vorausschauende Nachfolgeplanung
Wer zu Lebzeiten vorsorgt, nimmt seinen Hinterbliebenen in einer ohnehin schweren Zeit eine enorme Last und verhindert kostspielige Streitigkeiten vor dem Nachlassgericht. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihrer Verfügungen von Todes wegen:
- Einzeltestament & Berliner Testament: Maßgeschneiderte Gestaltung für Alleinstehende oder Ehegatten (inkl. rechtssicherer Pflichtteilsstrafklauseln)
- Vermächtnisse & Auflagen: Gezielte Zuordnung einzelner Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Kunst oder Geldbeträge) an bestimmte Personen, ohne diese als Erben einzusetzen
- Rechtssichere Enterbung: Strategische Gestaltung des Testaments, wenn gesetzliche Erben bewusst von der Nachfolge ausgeschlossen werden sollen
Pflichtteilsrecht: Auskunft, Bewertung und Durchsetzung
Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten) können zwar im Testament enterbt werden, das Gesetz sichert ihnen jedoch fast immer einen unentziehbaren Pflichtteil in Geld zu. Ich vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter Forderungen:
- Auskunftsanspruch geltend machen: Einforderung eines vollständigen, gegebenenfalls notariellen Nachlassverzeichnisses vom Erben
- Nachlassbewertung: Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Immobilien, Unternehmen oder Bankguthaben zur exakten Berechnung der Pflichtteilsquote
- Ergänzungsansprüche: Berücksichtigung von Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod getätigt hat (Pflichtteilsergänzungsanspruch)
Wurden Sie im Testament übergangen? Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall (Tod des Erblassers) und seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Verlieren Sie keine Zeit!
Erbauseinandersetzung: Konflikte in der Erbengemeinschaft lösen
Wird eine Person von mehreren Erben beerbt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Da alle Entscheidungen (z. B. über den Verkauf eines Hauses) nur gemeinschaftlich getroffen werden können, sind Blockaden hier an der Tagesordnung. Ich helfe Ihnen, die Gemeinschaft zügig und wirtschaftlich sinnvoll aufzulösen:
- Auseinandersetzungsvereinbarungen: Entwurf und Verhandlung von Verträgen zur einvernehmlichen Aufteilung des Nachlasses
- Immobilien im Nachlass: Organisation von rechtssicheren Bewertungen und Klärung von Nutzungsentschädigungen, wenn ein Miterbe das Haus allein bewohnt
- Konsequente Interessenvertretung: Abwendung einer drohenden, verlustreichen Teilungsversteigerung durch strategische Verhandlungsführung
Weitere wertvolle Hinweise zum genauen Ablauf eines Mandats finden Sie unter Mandanteninformationen.
Digitale Nachlassprüfung: Übermitteln Sie Testamente, Erbverträge oder Schreiben von Miterben ganz einfach online für eine schnelle Ersteinschätzung.