Rechtsanwalt für Vertragsrecht: Kaufrecht & Werkvertragsrecht

Ob im privaten Alltag oder im geschäftlichen Umfeld: Verträge bilden das rechtliche Fundament unserer Beziehungen. Doch unklare Klauseln, mangelhafte Lieferungen oder fehlerhafte Handwerkerleistungen führen schnell zu existenziellen Streitigkeiten. Eine vorausschauende Vertragsgestaltung oder die konsequente Durchsetzung von Mängelrechten sichert Ihren wirtschaftlichen Erfolg und schützt Sie vor finanziellen Verlusten.

 

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte und lösungsorientierte Beratung im gesamten Vertragsrecht sowie an den wichtigen Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Unternehmensrecht. Ich vertrete Ihre Interessen im gesamten Raum Nettetal, Straelen, Viersen, Mönchengladbach und Düsseldorf.

 

Vertragsprobleme lösen: Sie möchten einen Vertrag rechtssicher aufsetzen lassen oder die Gegenseite erfüllt ihre Pflichten nicht?

Kaufrecht: Gewährleistung und Mängelstreitigkeiten rechtssicher klären

Im Kaufrecht, egal ob im klassischen B2B-Handel, bei privaten Rechtsgeschäften oder im E-Commerce (Online-Kauf), drehen sich Konflikte meist um mangelhafte Ware. Besonders häufig betrifft dies hochwertige Güter wie Gebrauchtwagen, Elektronik oder Immobilien.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher gesetzlicher Gewährleistungsrechte und prüfe für Sie:

  • Vorliegen von Sachmängeln: Entspricht die Kaufsache nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder weist sie verdeckte Mängel auf?
  • Recht auf Nacherfüllung: Setzung von Fristen zur Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Rückabwicklung des Vertrages bei gescheiterter Nacherfüllung oder arglistiger Täuschung.
  • Minderung des Kaufpreises: Angemessene Reduzierung des Preises bei verbleibenden Mängeln.
  • Schadensersatzansprüche: Geltendmachung von finanziellen Schäden, die Ihnen durch die Mangelhaftigkeit entstanden sind.

Werkvertragsrecht: 
Ihr Recht bei Baumängeln & Werklohnforderungen

Das Werkvertragsrecht (oft geprägt vom Bau- und Handwerkerrecht nach BGB oder VOB/B) ist fehleranfällig. Hier kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über die Qualität der Arbeit oder die finale Bezahlung. Meine Kanzlei vertritt in diesem Bereich sowohl Auftraggeber (Verbraucher und Unternehmen) als auch Auftragnehmer (Handwerker, Bauunternehmer, Dienstleister).

Der Fokus liegt dabei auf folgenden Kernthemen:

  • Baumängel & Nachbesserung: Rechtssicheres Rügen von Mängeln noch während der Bauphase oder nach der Fertigstellung.
  • Abnahme des Werkes: Beratung zu den rechtlichen Folgen der förmlichen, stillschweigenden oder verweigerten Abnahme.
  • Bauzeitverzögerung: Durchsetzung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz bei Nichteinhaltung von Fertigstellungsterminen.
  • Werklohn & Vergütung: Durchsetzung berechtigter Vergütungsansprüche für Handwerker oder Abwehr unberechtigter Nachträge.

Rechtssichere Vertragsprüfung und maßgeschneiderte Vertragsgestaltung

Der beste Weg, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden, ist ein klarer und rechtssicherer Vertrag. Ich erstelle, optimiere und prüfe für Sie Individualvereinbarungen sowie Standardverträge:

Kauf- und Werkverträge für den privaten und gewerblichen Bereich

Dienstverträge und freie Mitarbeiterverträge (Freelancer-Agreements)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Erstellung von rechtssicheren AGB für Onlineshops und Unternehmen zur Vermeidung von teuren Abmahnungen

Ich sorge dafür, dass Verträge keine versteckten Risiken enthalten und Ihre Interessen, egal ob als Auftraggeber oder auch Auftragnehmer maximal geschützt sind.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.